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    7:30 - 12:00 Uhr
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    13:30 - 16:00 Uhr

Entschuldigungspraxis

Entschuldigungspflicht

Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Jegliches Fernbleiben ist zu entschuldigen.

Zeitfenster

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung per E-Mail an den Klassenlehrer, telefonisch im Sekretariat oder schriftlich zu erfüllen.

Im Falle einer telefonischen Verständigung oder einer Mitteilung per E-Mail ist eine schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nach der Mitteilung an den Klassenlehrer nachzureichen.

Befreiung vom Unterricht während der Schulzeit

Die Befreiung für den Rest eines Unterrichtstages erfolgt mündlich beim Fachlehrer der nächsten Stunde. Ist dieser nicht erreichbar, ist die Befreiung schriftlich zu beantragen (Abgabe im Fach des Fachlehrers der nächsten Stunde).

Freistellung

Bei vorhersehbarem Fernbleiben (z.B. Führerscheinprüfung, geplanter Arztbesuch etc.), müssen Sie sich im Voraus durch einen schriftlichen Antrag befreien lassen.

Befreiungen bis zu zwei Tagen kann der Klassenlehrer aussprechen. Für Freistellungen darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig.

Befreiung vom Sportunterricht

Eine Befreiung vom Sportunterricht mit Auswirkung auf die Zeugnisnote kann nur auf vorherigen schriftlichen Antrag durch die Schulleitung erfolgen. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Klassenarbeiten

Wird eine Klassenarbeit versäumt, setzen sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich nach Rückkehr mit dem jeweiligen Fachlehrer in Verbindung.

Ausbildungsstellen

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Schulträger: 

Landkreis Bodenseekreis

 

Kultusverwaltung:

Kultusministerium

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